Einladung zur
Jubiläums - Ausstellung

20. Sachsenschau in Penig
am 16. Mai 2010
auf dem Übungsplatz des HSV Penig 1926 e.V.
09322 Penig, Zinnberger Straße, direkt an der B95

Als Richter sind vorgesehen:
 

Jimmy Tait        

GB

 Collie (Kurzhaar), Collie (Langhaar)

Suzanne Moorehause 

GB

 Bearded Collie

Mark Wibier 

 D

 Welsh Corgi (Cardigan u. Pembroke, Sheltie, Old English Sheepdog, Border Collie

 

 

 

Richteränderungen bleiben vorbehalten. 
Zuchtzulassungen für alle Rassen werden von dem deutschen Richter im Anschluss an das Richten vorgenommen.
Die Veranstaltung ist vom VDH genehmigt und geschützt.

Einlass der Hunde :

 8.00 Uhr

Wettbewerbe Kind und Hund, Juniorhandling :

 9.30 Uhr

Beginn des Richtens:

10.00 Uhr

Meldegebühren:

 

Jüngsten-, Veteranen- und Ehrenklasse

15,00 €

Alle übrigen Klassen

30,00 €

Paar- und Zuchtgruppen

 7,50 €

Kind und Hund/Juniorhandling

 7,50 €

Zuchtzulassung

45,00 €      (am Schautag zu zahlen)

Meldeschluss:       27. April 2010   verlängert bis zum 02.Mai 2010    Meldeschluss erreicht! 

                                 Stand der Meldungen: hier
                              
Die Ergebnisse gibt es hier
Meldungen an:
  per Post                 Sabine Hirsch, Dorfstraße 17a, 04668 Nauberg, Tel.: 034386 44589
  per Fax                  0371 4500641
Onlinemeldungen siehe unten

Einladung (zum ausdrucken):     Download.pdf
Meldeschein:                            Download.pdf
 

Zahlungen:

CfBrH LG Sachsen

BLZ

8705 0000

Kto.Nr.

4700157548

Sparkasse Chemnitz

IBAN

DE 91 8705 0000 4700 15 75 48

BIC

CHE KDE 81XXX

 

Auszug aus der Zuchtschauordnung:                  
Zugelassen und in den Katalog aufgenommen werden nur Hunde, die vor dem 16.11.2009 geboren sind, für die eine rechtzeitige Meldung vorliegt und die in einem vom VDH und der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind.
Meldegebühren sind auf jeden Fall zu zahlen, auch wenn, gleichgültig aus welchen Gründen, die Teilnahme unterbleibt. Eine Rückerstattung der Meldegebühren erfolgt nicht. Kann aus irgendwelchen Gründen die Zuchtschau nicht stattfinden, so kommt §5 der Zuchtschauordnung des VDH zur Anwendung. Ein Rechtsanspruch auf Siegertitel und Anwartschaften besteht nicht.

Für jeden Hund ist ein Impfausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung- nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 4 Wochen- beim Einlass vorzulegen.

Zuchtschauordnung:       Download. pdf
 

zu den Online-Meldeformularen   (Einverständnisserklärung akzeptieren)

Einverständnisserklärung:
Hiermit erkenne ich die Ausstellungsbedingungen und die Zuchtschauordnung des VDH und des CfBrH an
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